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Deine Fahrschule im Möhnetal

Klasse AM


Seit Anfang 2020 darf man in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse AM schon ab 15 Jahren erwerben.
Ihr dürft mit der Klasse AM zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von max.45 km/h führen.

Klasse A1


Mindestalter 16 Jahre

Du darfst Krafträder (auch mit Beiwagen) bis zu 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung unter 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht    0,1 kW/kg nicht übersteigt ,führen.

Schlüsselzahl B196


Mit der Schlüsselzahl wird Autofahrern/innen der Klasse B der Zugang zu Leichtkrafträdern (125er) ermöglicht. Bei einem Mindestalter von 25 Jahren und 5 Jahren Besitz der Klasse B , kann man sich durch eine Schulung - OHNE Prüfung -  die Schlüsselzahl B 196 eintragen lassen.

Klasse A2

Mit dem Führerschein dürfen Mortorräder mit einer Leistung von 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt.

Klasse A  

ist bei mir auch möglich .....

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Andrea Gosmann

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