Neue Termine für 2026 sind da!
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Wenn der Kurs voll ist, dann voll!
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Nach der Anmeldung vereinbaren wir einen Beratungstermin, bei dem Du - auch gerne gemeinsam mit Deinen Eltern-
alle offenen Fragen beantwortet bekommst.
Deine Fahrschule im Möhnetal
Klasse AM
Seit Anfang 2020 darf man in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse AM schon ab 15 Jahren erwerben.
Ihr dürft mit der Klasse AM zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von max.45 km/h führen.
Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Du darfst Krafträder (auch mit Beiwagen) bis zu 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung unter 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt ,führen.
Schlüsselzahl B196
Mit der Schlüsselzahl wird Autofahrern/innen der Klasse B der Zugang zu Leichtkrafträdern (125er) ermöglicht. Bei einem Mindestalter von 25 Jahren und 5 Jahren Besitz der Klasse B , kann man sich durch eine Schulung - OHNE Prüfung - die Schlüsselzahl B 196 eintragen lassen.
Klasse A2
Mit dem Führerschein dürfen Mortorräder mit einer Leistung von 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt.
Klasse A
ist bei mir auch möglich .....
Andrea Gosmann
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